Restaurants
/
Baden-Württemberg
/
Ravensburg
/
Wirtshaus Mohren
/
Speisekarte
Speisekarte - Wirtshaus Mohren in Ravensburg
Die Speisekarte von Wirtshaus Mohren in Ravensburg umfasst 27 Gerichte aus den Bereichen Klassiker, Salate und Dessert u. a.. Der folgende Auszug wurde aus der abgebildeten Karte erstellt; maßgeblich bleibt die Original-Speisekarte.
Klassiker8 Salate5 Dessert2 Aktuelles7 Burger & Vesper5
Klassiker Berg-Käsespätzle mit Röstzwiebel 10,80 Kalbfleischmaultaschen mit Röstzwiebel Soße und Kartoffelsalat 13,80 Saure Linsen mit Spätzle und Saiten 11,80 Paniertes Schnitzel (Schwein) mit Pommes 13,80 Bauernschnitzel paniert, gefüllt mit Speck und Käse, dazu Pommes frites 16,80 Wiener Schnitzel vom Kalb mit Pommes +Preiselbeeren 18,50 Möhrenteller – Schweinefilet rosa gegrillt mit Gemüse und Dinkelspätzle 17,80 Zwiebelrostbraten mit Röstzwiebeln und Spätzle 22,80 Salate Kleiner Marktsalat / Kartoffelsalat hausgemacht 5,20 Großer Marktsalat mit Bauernbaguette 9,50 Großer Salat mit Grillgemüse und Hirtenkäse + Bauernbaguette 14,20 Großer Salat mit gegrilltem Hähnchenbrustfilet + Bauernbaguette 16,00 Großer Salat mit Falafel und Humus + Baguette 14,20 Dessert Panna Cotta mit Erdbeermark 4,50 Mousse au Chocolat mit Sahne 6,50 Aktuelles Tellerrösti mit gebackenem Ofenkürbis und Schmand 13,80 Gänsekeule aus dem Ofen mit Blaukraut und Serviettenknödel 17,50 Hirschrücken am Stück rosa gegart im Elmenbrotmantel, dazu Nuss-Spätzle, Blaukraut, Quitte und Holundersälz 26,50 Rehragout mit Dinkelspätzle, Blaukraut, Quitte und Holundersälz 17,50 Thai-Curry mit Gemüse und Reis 12,80 dazu 4 gegrillte Garnelen oder gegrilltes Hähnchenbrustfilet 6,50 Rote Linsen-Quinoa-Küchle mit Gemüsereisli und Salatgarnitur 13,80 Burger & Vesper Wirtshaus-Burger 9,80 VEGI-Burger mit Süßkartoffel-Pommes 13,80 Moving Muntin Veganer Burger 11,00 Wurstsalat mit Brot/8,00... mit Bratkartoffel 12,30 Schweizer Wurstsalat mit Brot/8,50... mit Bratkartoffel 12,80 Auszug aus der abgebildeten Speisekarte, maschinell erfasst - Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Original-Speisekarte.